Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jörg Borrmann Zauberkunst
Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit
    Jörg Borrmann Zauberkunst
    Inhaber: Jörg Borrmann
    c/o PRISMEO
    Hongkongstraße 1
    20457 Hamburg
    nachfolgend „Jörg Borrmann“ genannt.
  2. Sie gelten insbesondere für künstlerische Auftritte und Veranstaltungen, öffentliche Zauberkurse, individuell vereinbarte Zauberkurse für Unternehmen und Teams sowie persönlichen Einzelunterricht.
  3. Für Veranstaltungen des Wunderkontors gelten diese AGB nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Jörg Borrmann und dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.

I. Auftritte und Veranstaltungen

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote und Terminauskünfte von Jörg Borrmann sind bis zum Vertragsschluss unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
  2. Ein Vertrag über einen Auftritt oder eine Veranstaltung kommt zustande, wenn Jörg Borrmann dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung übersendet und der Auftraggeber diese unterzeichnet an Jörg Borrmann zurücksendet.
  3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. Eine Änderung der ursprünglichen Auftragsbestätigung ist hierfür nicht erforderlich.
  4. Dies gilt insbesondere für Änderungen des Leistungsumfangs, Verlängerungen, zusätzliche Leistungen sowie hierdurch entstehende zusätzliche Vergütungen.

§ 3 Künstlerische Leistung und Leistungsumfang

  1. Jörg Borrmann ist in der künstlerischen Gestaltung seiner Darbietung, insbesondere hinsichtlich Auswahl, Reihenfolge und konkreter Ausgestaltung der Kunststücke, grundsätzlich frei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Wünsche des Auftraggebers können berücksichtigt werden, sofern sie vorab abgestimmt sowie künstlerisch und organisatorisch umsetzbar sind. Ein Anspruch auf bestimmte Kunststücke oder bestimmte Inhalte besteht nur, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
  3. Soweit für individuell gewünschte Inhalte besondere Requisiten, Anfertigungen, Drucksachen oder sonstige Materialien erforderlich sind, können hierfür zusätzliche Kosten vereinbart werden.

§ 4 Voraussetzungen am Veranstaltungsort

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Veranstaltungsort die räumlichen, organisatorischen und – soweit erforderlich – technischen Voraussetzungen für die vereinbarte Darbietung vorhanden sind.
  2. Jörg Borrmann bringt grundsätzlich eine eigene Bühnenrückwand mit. Eine Beschallungsanlage, Verstärkeranlage oder ein Bühnenpodest gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Erweisen sich die vom Auftraggeber zu verantwortenden räumlichen, technischen oder organisatorischen Bedingungen als ungeeignet für die ursprünglich vorgesehene Darbietungsform, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich unberührt.
  4. Jörg Borrmann ist in diesem Fall berechtigt, die Darbietung im zumutbaren Umfang an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, beispielsweise eine vorgesehene Bühnen- oder Stand-up-Darbietung ganz oder teilweise durch Close-up-Zauberkunst zu ersetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzgestaltung oder Ersatzdauer besteht nicht.

§ 5 Veranstaltungszeiten, Verzögerungen und Verlängerungen

  1. Die vereinbarten Veranstaltungs-, Anwesenheits- und Leistungszeiten sind verbindlich.
  2. Verzögerungen aus dem Verantwortungs- oder Organisationsbereich des Auftraggebers – beispielsweise aufgrund eines verspäteten Essens, längerer Redebeiträge, Änderungen im Veranstaltungsablauf oder verspätet eintreffender Gäste – verlängern die vereinbarte Buchungszeit nicht automatisch.
  3. Jörg Borrmann kann geringfügige, bei Veranstaltungen übliche zeitliche Verschiebungen berücksichtigen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wartezeit oder eine Verlängerung des vereinbarten Endzeitpunkts.
  4. Bei Verzögerungen kann Jörg Borrmann die Darbietung an die verbleibende Buchungszeit anpassen oder entsprechend verkürzen. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
  5. Eine Verlängerung kann vereinbart werden, sofern Jörg Borrmann hierfür verfügbar ist. Die zusätzliche Vergütung wird im Einzelfall vereinbart und vor der Verlängerung in Textform bestätigt. Eine E-Mail ist ausreichend.

§ 6 Änderung von Uhrzeit, Termin oder Veranstaltungsort

  1. Eine Änderung der vereinbarten Uhrzeit, des Veranstaltungstermins oder des Veranstaltungsorts durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung von Jörg Borrmann und ist in Textform zu vereinbaren.
  2. Wird lediglich die Auftrittszeit am selben Veranstaltungstag geändert und ist die Änderung für Jörg Borrmann möglich, bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert, sofern Umfang und Dauer der vereinbarten Leistung unverändert bleiben.
  3. Bei Änderungen des Veranstaltungstermins oder Veranstaltungsorts können erforderliche zusätzliche Reise-, Übernachtungs-, Material- oder sonstige Aufwendungen zu einer neu zu vereinbarenden Gesamtvergütung führen.
  4. Ist Jörg Borrmann für einen vom Auftraggeber gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, bleibt der ursprünglich vereinbarte Termin bestehen. Wird dieser vom Auftraggeber anschließend nicht wahrgenommen, gelten die Regelungen über die Stornierung durch den Auftraggeber.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Maßgeblich ist die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.
  2. Soweit in der Auftragsbestätigung Fahrt-, Reise-, Übernachtungs-, Regie- oder sonstige Nebenkosten als in der Gesamtvergütung enthalten bezeichnet werden, werden diese nicht zusätzlich berechnet.
  3. Bei weiter entfernten Veranstaltungsorten können erforderliche Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten vor Vertragsschluss individuell kalkuliert und in die vereinbarte Gesamtvergütung einbezogen werden.
  4. Rechnungen für Auftritte und Veranstaltungen werden grundsätzlich vor der Veranstaltung gestellt. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
  6. Ist die vereinbarte Vergütung nicht rechtzeitig vollständig eingegangen, ist Jörg Borrmann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten. Die Nichtzahlung stellt keine kostenfreie Stornierung des Vertrags durch den Auftraggeber dar.

§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Storniert der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Auftritt, kann Jörg Borrmann als pauschalierten Schadensersatz folgende Anteile der vereinbarten Vergütung verlangen:
    • mehr als 90 Kalendertage vor der Veranstaltung: 25 %
    • 61 bis 90 Kalendertage vorher: 40 %
    • 29 bis 60 Kalendertage vorher: 60 %
    • 1 bis 28 Kalendertage vorher: 80 %
    • am Veranstaltungstag bzw. bei Nichtabnahme der vereinbarten Leistung: 100 %
  2. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Jörg Borrmann überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Ersparte Aufwendungen sowie eine tatsächlich zustande gekommene anderweitige, wirtschaftlich vergleichbare Buchung für denselben relevanten Zeitraum werden angemessen berücksichtigt.
  4. Jörg Borrmann wird eine solche tatsächlich verbindlich zustande gekommene Ersatzbuchung bei der Abrechnung berücksichtigen.
  5. Krankheit, Unfall, Todesfälle im persönlichen Umfeld, berufliche Verpflichtungen, geringe Teilnehmer- oder Gästezahlen, Budgetänderungen, Programmänderungen oder sonstige persönliche bzw. organisatorische Umstände auf Seiten des Auftraggebers oder seiner Gäste gelten grundsätzlich nicht als höhere Gewalt und lassen die vereinbarten Stornierungsbedingungen unberührt.
  6. Jörg Borrmann kann im Einzelfall aus Kulanz eine abweichende Regelung treffen. Hierauf besteht kein Anspruch. Eine in der Vergangenheit gewährte Kulanz begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle.

§ 9 Verhinderung von Jörg Borrmann

  1. Kann Jörg Borrmann die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines vergleichbaren wichtigen persönlichen Grundes nicht selbst erbringen, kann er dem Auftraggeber einen geeigneten professionellen Ersatzkünstler vorschlagen.
  2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Ersatzkünstler zu akzeptieren.
  3. Möchte der Auftraggeber den vorgeschlagenen Ersatzkünstler beauftragen, vereinbaren Auftraggeber und Ersatzkünstler die Durchführung und die Konditionen unmittelbar miteinander. Der Ersatzkünstler wird damit selbst Vertragspartner des Auftraggebers und rechnet seine Leistung unmittelbar mit diesem ab. Jörg Borrmann ist an diesem Ersatzvertrag nicht beteiligt.
  4. Bereits an Jörg Borrmann für die von ihm aufgrund seiner Verhinderung nicht erbrachte Leistung gezahlte Beträge werden zurückerstattet.
  5. Wird kein Ersatzkünstler beauftragt, entfällt die Vergütung für die von Jörg Borrmann nicht erbrachte Leistung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt im Sinne dieser Bedingungen sind außergewöhnliche, von keiner Vertragspartei zu vertretende und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände, welche die Durchführung der Veranstaltung objektiv verhindern oder unzumutbar machen. Hierzu können insbesondere behördliche oder gesetzliche Veranstaltungsverbote oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
  2. Keine höhere Gewalt sind insbesondere geringe Gästezahlen, Budgetänderungen, Änderungen des Veranstaltungsprogramms, gewöhnliche betriebliche oder organisatorische Schwierigkeiten oder der bloße Wunsch des Auftraggebers, die Veranstaltung nicht mehr durchzuführen.
  3. Bei höherer Gewalt bemühen sich die Parteien vorrangig um eine Verlegung der vereinbarten Leistung auf einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin. Ein anderes geeignetes Veranstaltungsformat kann einvernehmlich vereinbart werden.
  4. Ist eine Nachholung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich oder einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar, richten sich die gegenseitigen Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

II. Öffentliche Zauberkurse

§ 11 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die auf der Website angebotenen öffentlichen Zauberkurse finden zu einem jeweils konkret angegebenen Termin statt.
  2. Das Absenden des Anmeldeformulars stellt zunächst eine Anmeldung dar und führt noch nicht zu einer verbindlichen Platzbuchung.
  3. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung mit den Zahlungsinformationen.
  4. Der Kursplatz ist erst mit vollständigem Eingang der Kursgebühr verbindlich gebucht. Bis dahin besteht kein Anspruch auf einen verbindlich reservierten Platz.
  5. Der angegebene Preis für öffentliche Zauberkurse ist der vom Verbraucher zu zahlende Endpreis einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

§ 12 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Zauberkursen

Bei öffentlichen Zauberkursen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung ein spezifischer Termin festgelegt wird. Für solche Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 13 Verhinderung, Nichtteilnahme und Übertragung des Kursplatzes

  1. Die Buchung bezieht sich auf den konkret gebuchten Kurs und Termin.
  2. Kann der Teilnehmer den gebuchten Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen – insbesondere aufgrund von Krankheit, beruflichen Verpflichtungen, Reisen, Familienfeiern oder vergleichbaren Umständen –, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin.
  3. Der Teilnehmer kann seinen vollständig bezahlten Kursplatz jedoch ohne zusätzliche Gebühr auf eine andere Person übertragen. Der Name des Ersatzteilnehmers ist Jörg Borrmann vor Beginn des Kurses mitzuteilen.
  4. Nehmen weder der ursprünglich angemeldete Teilnehmer noch ein benannter Ersatzteilnehmer teil, verfällt der gebuchte Termin ohne Anspruch auf Erstattung oder Ersatztermin.
  5. Jörg Borrmann kann im Einzelfall freiwillig eine Kulanzlösung anbieten. Hierauf besteht kein Anspruch; eine frühere Kulanzentscheidung begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle.

§ 14 Absage eines öffentlichen Zauberkurses durch Jörg Borrmann

  1. Kann ein öffentlicher Zauberkurs insbesondere aufgrund von Krankheit oder eines vergleichbaren wichtigen Grundes von Jörg Borrmann nicht durchgeführt werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
  2. Die bereits entrichtete Kursgebühr kann auf den Ersatztermin übertragen werden.
  3. Eine Verpflichtung von Jörg Borrmann, für den ausgefallenen Kurs einen Ersatzdozenten einzusetzen, besteht nicht.
  4. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Rückzahlung einer für eine endgültig nicht erbrachte Leistung gezahlten Vergütung, bleiben unberührt.

§ 15 Kursdauer und Teilnehmerzahl

  1. Für öffentliche Zauberkurse besteht keine Mindestteilnehmerzahl.
  2. Die angegebene Kursdauer orientiert sich an der üblichen Gruppengröße.
  3. Bei einer sehr kleinen Teilnehmerzahl kann sich die tatsächliche Kursdauer verkürzen, wenn die vorgesehenen Kursinhalte aufgrund der intensiveren individuellen Betreuung in kürzerer Zeit vollständig vermittelt werden können.
  4. Eine solche Verkürzung stellt keine Minderung des vereinbarten Leistungsumfangs dar und begründet keinen Anspruch auf teilweise Erstattung der Kursgebühr.

§ 16 Verspätung und vorzeitiges Verlassen

  1. Der Kurs beginnt zur angegebenen Uhrzeit. Jörg Borrmann ist nicht verpflichtet, mit dem Kursbeginn auf verspätete Teilnehmer zu warten.
  2. Verspätete Teilnehmer haben keinen Anspruch darauf, versäumte Inhalte erneut vermittelt zu bekommen oder den Kurs entsprechend zu verlängern. Soweit es der Kursablauf ermöglicht, kann Jörg Borrmann freiwillig dabei helfen, versäumte Inhalte nachzuholen.
  3. Verlässt ein Teilnehmer den Kurs aus persönlichen Gründen vorzeitig, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung, einen Ersatztermin oder individuellen Nachholunterricht.

§ 17 Kursmaterialien

  1. Die für den jeweiligen öffentlichen Kurs vorgesehenen persönlichen Kursmaterialien und für die erlernten Kunststücke ausgegebenen Materialien sind in der Kursgebühr enthalten und dürfen vom Teilnehmer behalten werden.
  2. Arbeitsgeräte und sonstige zur gemeinsamen Verwendung bereitgestellte Gegenstände – beispielsweise Arbeitsunterlagen, Schneide- oder Klebewerkzeuge – bleiben Eigentum von Jörg Borrmann, soweit sie nicht ausdrücklich zur Mitnahme überlassen werden.

§ 18 Geschützter Online-Kurs

  1. Teilnehmer eines öffentlichen Zauberkurses erhalten Zugang zu dem für den gebuchten Kurs vorgesehenen geschützten Online-Bereich.
  2. Der Zugang wird zeitlich unbefristet gewährt. Hiermit ist keine Verpflichtung verbunden, eine bestimmte Website, Plattform, technische Gestaltung oder konkrete Fassung des Online-Angebots dauerhaft unverändert zu betreiben.
  3. Jörg Borrmann ist berechtigt, den Online-Bereich technisch zu verändern, auf eine andere Plattform zu übertragen sowie Inhalte zu aktualisieren, zu ergänzen oder durch vergleichbare Inhalte zu ersetzen, sofern der wesentliche Charakter des Angebots erhalten bleibt.
  4. Der Online-Bereich kann ergänzende oder weiterführende Inhalte enthalten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass jedes online dargestellte Kunststück Bestandteil des Präsenzkurses ist oder dass sämtliche im Präsenzkurs vermittelten Einzelheiten in identischer Form online bereitgestellt werden.
  5. Zugangsdaten sind ausschließlich für den jeweiligen Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 19 Änderungen der Kursinhalte

Jörg Borrmann darf einzelne Kunststücke, Übungen, Methoden oder Materialien ändern, ergänzen oder durch vergleichbare Inhalte ersetzen, sofern Charakter, Qualität und wesentlicher Inhalt des gebuchten Kurses erhalten bleiben.

§ 20 Verhalten während des Kurses

  1. Teilnehmer haben den Kursablauf sowie die anderen Teilnehmer angemessen zu respektieren und Sicherheits- und Anwendungshinweise von Jörg Borrmann zu beachten.
  2. Während des Kurses dürfen keine alkoholischen Getränke, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen konsumiert werden.
  3. Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, Gefährdungen anderer Personen, erheblicher erkennbarer Beeinträchtigung durch berauschende Substanzen oder vergleichbar schwerwiegendem Verhalten kann Jörg Borrmann einen Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung vom weiteren Kurs ausschließen. Bei besonders schwerwiegenden Vorfällen ist ein sofortiger Ausschluss möglich.
  4. Bei einem berechtigten Ausschluss aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Ersatztermin.

§ 21 Mindestalter

Öffentliche Zauberkurse richten sich ausschließlich an Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

III. Zauberkurse für Unternehmen und Teams

§ 22 Vertrag und Vergütung

  1. Firmen-Zauberkurse werden individuell zwischen Jörg Borrmann und dem Auftraggeber vereinbart. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die Bestimmungen dieser AGB über Auftritte und Veranstaltungen.
  2. Soweit nicht individuell anders vereinbart, beträgt die Vergütung 240,00 € netto je Teilnehmer zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Es werden mindestens sechs Teilnehmerplätze berechnet. Die Mindestvergütung beträgt damit 1.440,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 23 Teilnehmerzahl

  1. Der Auftraggeber kann die zunächst vorgesehene Teilnehmerzahl bis spätestens zehn Kalendertage vor Beginn des Firmen-Zauberkurses reduzieren.
  2. Die bis zu diesem Zeitpunkt zuletzt mitgeteilte Teilnehmerzahl bildet die verbindliche Abrechnungsgrundlage, mindestens jedoch sechs Teilnehmerplätze.
  3. Eine spätere Verringerung der tatsächlichen Teilnehmerzahl, insbesondere durch Krankheit oder Nichterscheinen einzelner Teilnehmer, reduziert die Vergütung nicht.
  4. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Ablauf dieser Frist ist nach vorheriger Abstimmung möglich, soweit die erforderlichen Materialien und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind.
  5. Für jeden zusätzlich zugelassenen Teilnehmer wird die vereinbarte Vergütung je Teilnehmer zusätzlich berechnet.
  6. Kurzfristig oder am Veranstaltungstag vereinbarte zusätzliche Teilnehmer und die dadurch entstehende zusätzliche Vergütung sind vom Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Eine E-Mail ist ausreichend.

§ 24 Individuelle Firmeninhalte

  1. Unternehmensbezogene Wünsche, Themen oder Inhalte können nach vorheriger Abstimmung berücksichtigt werden.
  2. Bestimmte individuell entwickelte oder unternehmensbezogene Inhalte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
  3. Sind hierfür besondere Requisiten, individualisierte Materialien, Drucksachen, Logos, Sonderanfertigungen oder vergleichbare Leistungen erforderlich, können die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten vorab gesondert vereinbart werden.

IV. Persönlicher Einzelunterricht

§ 25 Buchung, Vergütung und Materialien

  1. Inhalt, Umfang, Termin und Vergütung des persönlichen Einzelunterrichts werden individuell vereinbart.
  2. Die Vergütung bezieht sich grundsätzlich auf die Unterrichtsleistung. Zaubermaterialien sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Der Teilnehmer kann nach Absprache eigene Materialien verwenden.
  4. Jörg Borrmann kann freiwillig ein grundlegendes Materialpaket ohne zusätzliche Berechnung bereitstellen. Hierauf besteht kein Anspruch.
  5. Besondere Requisiten oder Materialien können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich beschafft und berechnet werden.

§ 26 Zahlung und Absage durch den Teilnehmer

  1. Die Vergütung für den Einzelunterricht wird im Voraus in Rechnung gestellt und muss spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn vollständig eingegangen sein.
  2. Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kann der Termin kostenfrei abgesagt oder nach Abstimmung verschoben werden.
  3. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird grundsätzlich die volle vereinbarte Vergütung als pauschalierter Schadensersatz fällig.
  4. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Ein aufgrund einer kurzfristigen Absage oder eines Nichterscheinens nicht wahrgenommener Termin begründet keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin.
  6. Kulanzregelungen bleiben im Einzelfall möglich, begründen jedoch keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.

§ 27 Absage durch Jörg Borrmann

  1. Muss Jörg Borrmann einen Termin für persönlichen Einzelunterricht absagen, wird vorrangig ein Ersatztermin vereinbart und eine bereits gezahlte Vergütung auf diesen übertragen.
  2. Zwingende gesetzliche Rückzahlungs-, Rücktritts- oder sonstige Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

V. Gemeinsame Bestimmungen

§ 28 Kurskonzept, Unterrichtsmaterialien und Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen der Kurse vermittelten Zauberkunststücke können auf Ideen, Methoden und Werken unterschiedlicher Urheber und Künstler beruhen. Durch diese AGB werden Jörg Borrmann keine Rechte an fremden Kunststücken oder Methoden zugeschrieben.
  2. Die von Jörg Borrmann selbst erstellte Zusammenstellung und Struktur seiner Kurse sowie seine eigenen Texte, Unterrichtsmaterialien, Präsentationen, Erklärvideos und sonstigen eigenen Lehrinhalte dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Teilnehmer zum eigenen Lernen, Üben und Vorführen genutzt werden.
  3. Eine vollständige oder wesentliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Veräußerung rechtlich geschützter eigener Kursunterlagen oder Lehrinhalte von Jörg Borrmann sowie deren Übernahme für eigene entgeltliche Kurse, Schulungen oder vergleichbare Angebote ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
  4. Rechte Dritter an einzelnen Kunststücken, Methoden, Texten oder sonstigen Inhalten bleiben unberührt.

§ 29 Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Gäste und Teilnehmer

  1. Private Fotos sowie kurze Videoaufnahmen einzelner Momente sind grundsätzlich gestattet, sofern dadurch die Darbietung oder der Kurs nicht beeinträchtigt wird und Rechte anderer anwesender Personen beachtet werden.
  2. Die vollständige oder in wesentlichen Teilen erfolgende Aufzeichnung einer Darbietung, eines Zauberkurses oder längerer zusammenhängender Abschnitte ist ohne vorherige Zustimmung von Jörg Borrmann nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die systematische Aufzeichnung von Kunststücken, Erklärungen und Unterrichtsinhalten.
  3. Jörg Borrmann kann im Einzelfall ausdrücklich weitergehende Aufnahmen gestatten oder Teilnehmer zur Aufnahme bestimmter kurzer Sequenzen auffordern.
  4. Zulässige private Fotos und kurze Clips dürfen grundsätzlich auf persönlichen Social-Media-Profilen veröffentlicht werden, soweit Rechte Dritter beachtet werden.
  5. Eine gewerbliche, werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung von Aufnahmen der Person oder Darbietung von Jörg Borrmann durch einen Auftraggeber – insbesondere in Werbekampagnen, Recruiting-Filmen, bezahlter Social-Media-Werbung oder vergleichbarer Unternehmenskommunikation mit Werbecharakter – bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Mit der Vergütung für die Veranstaltung werden solche weitergehenden Nutzungsrechte nicht automatisch eingeräumt.
  6. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Teilnehmern durch Jörg Borrmann zu Werbe- oder Marketingzwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit eine solche erforderlich ist. Die Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Kurs ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig.

§ 30 Abbruch einer Darbietung

  1. Bei erheblichen Störungen, Bedrohungen, körperlichen Angriffen oder vergleichbaren Umständen, aufgrund derer die Durchführung oder Fortsetzung der vereinbarten Darbietung objektiv unzumutbar ist, ist Jörg Borrmann berechtigt, die Darbietung nicht zu beginnen oder abzubrechen.
  2. Liegen die maßgeblichen Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und hat dieser sie zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

§ 31 Schäden durch Teilnehmer und Sicherheitshinweise

  1. Teilnehmer haben bereitgestellte Räumlichkeiten, Requisiten, Arbeitsgeräte und sonstige Gegenstände sorgfältig zu behandeln.
  2. Für von einem Teilnehmer schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  3. Sicherheits- und Anwendungshinweise von Jörg Borrmann sind zu beachten. Arbeitsgeräte und Materialien sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu verwenden.

§ 32 Haftung von Jörg Borrmann

  1. Jörg Borrmann haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Jörg Borrmann oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet Jörg Borrmann unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Jörg Borrmann für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 33 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung von Jörg Borrmann Zauberkunst.

§ 34 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  3. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.